Die Ausbildung

Erläuterung der Führerscheinklasse "PKW" gültig seit 19. Januar 2013:

PKW-Klassen
Fahrerlaubnisklasse Fahrzeugbeschreibung Alter Einschluss
B und BF17 Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
  • zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer)
  • auch mit Anhänger von max. 750 kg zGG oder
  • Anhänger über 750 kg zGG, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeuges 3,5 t nicht übersteigt.
17 Jahre / 18 Jahre AM, L Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BF 17)
BE und BEF17 Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
  • Anhänger über 750 kg zGG und nicht mehr als 3,5 t
17 Jahre bei begleitetem Fahren / 18 Jahre Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17)
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig
B mit Schlüsselzahl 96 Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
  • sofern der Anhänger über 750 kg zGG hat, das zGG der Kombination 3,5 t übersteigt, aber nicht mehr als 4,25 t
17 Jahre bei begleitetem Fahren / 18 Jahr Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17)
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig

Erläuterung der Führerscheinklasse "Motorrad" - gültig seit 19. Januar 2013:

Motorrad-Klassen
Fahrerlaubnisklasse Fahrzeugbeschreibung Alter Einschluss
A Krafträder
  • über 50 ccm Hubraum
  • über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • über 15 kW Motorleistung und über 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor
  • oder über 15 kW und über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
20 Jahre bei 2jährigen Vorbesitz von A2
21 Jahre für dreirädrige Kfz
24 Jahre Direkteinstieg
A1, A2, AM Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Mit 24 Jahren ist der Direkteinstieg möglich, mit 21 Jahren kann man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW fahren und mit 20 Jahren ist beim 2jährigen Vorbesitz der Motorrad-Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich
A1 Krafträder
  • bis 11 kW Motorleistung
  • max. 125 ccm Hubraum
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • bei Verbrennungsmotor über 50 ccm Hubraum oder
  • über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bis 15 kW Motorleistung oder
  • max. 125 ccm Hubraum mit einer Motorleistung von max. 11 kW
16 Jahre AM Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
A2 (A beschränkt) Krafträder
  • bis 35 kW Motorleistung
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
18 Jahre A1, AM Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Seit 19.01.2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
AM (S und M) Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor
  • bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bei Verbrennungsmotor mit max. Hubraum von 50 ccm oder
  • bei Elektromotor mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und
  • bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) mit max. Hubraum von 50 ccm
  • bei anderen Verbrennungsmotor (z.B. Diesel) mit max. Nutzleistung von 4 kW oder
  • bei Elektromotor mit max. Nenndauerleistung von 4 kW
16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden.
Mofa Verbrennungs- oder Elektromotor
  • bis 50 ccm Hubraum, einsitzig
  • max. 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
15 Jahre Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Ebenfalls ohne Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, wenn man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

Theoriethemen

Grundstoff
  • Thema 1: Persönliche Voraussetzungen
  • Thema 2: Risikofaktor Mensch
  • Thema 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Thema 4: Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  • Thema 5: Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • Thema 6: Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  • Thema 7: Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
  • Thema 8: Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • Thema 9: Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • Thema 10: Ruhender Verkehr
  • Thema 11: Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen
  • Thema 12: Lebenslanges Lernen
Klassenspezifischer Stoff
Klasse B:
  • Thema B1: Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit dem Kfz
  • Thema B2: Fahren mit Solokraftfahrzeugen + Zügen
Klasse M, A1 und A:
  • Thema A1: Fahrer, Beifahrer und Fahrzeug
  • Thema A2: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
  • Thema A3: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
  • Thema A4: Fahrtechnik und Fahrphysik
  • Für die Klassen A1, A2, A, B und BE gibt es gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten. Diese müssen nach der eigentlichen Ausbildung gefahren werden. Unter Ausbildung versteht man die normalen Fahrstunden, in denen ihr lernt, das Fahrzeug sicher, zügig und gewandt zu führen.

    Es gibt 3 verschiedene Sonderfahrten:
    • die Überlandfahrt:
      Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft, mindestens 50 km am Stück
    • die Beleuchtungsfahrt:
      Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaft und in Städten
    • die Autobahnfahrt.
      Dahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und dem Befahren von Autobahnkreuzen.
    Folgender Tabelle könnte ihr entnehmen, wie viele Sonderfahrten ihr für euren Führerschein machen müsst:

    Sonderfahrten
    Klasse Überlandfahrt Beleuchtungsfahrt Autobahnfahrt
    A1 5 3 4
    A2 5 3 4
    A 5 3 4
    B 5 3 4
    BE 3 1 1